Wußten Sie, daß das EMV-Gesetz eine deutliche Grenze zieht
zwischen dem Begriff „technische Dokumentation" und „Gebrauchsanweisung“?
Seit 18. September 1998 (BGBl. I S. 2882) gibt es eine Novelle zum
bisherigen EMV-Gesetz (EMVG).
Gegenüber den alten Fassungen des EMV-Gesetzes wurde in dieser neuen Fassung dem Begriff Gebrauchsanweisung mehr Gewicht eingeräumt. Wer sich eingehender mit diesem Gesetz in seiner neuesten Fassung auseinandersetzen möchte, dem raten wir, unter http://www.umweltrecht.de/recht/anlasi/emvg_ges.htm einmal nachzuschauen.
Am besten, Sie geben als Suchbegriff in Ihrem Browser Menü den Begriff "Gebrauchsanweisung" ein. Sie springen dann durch das gesamte Gesetzeswerk und können sich sehr geschickt die einzelnen Passagen, in denen der Begriff vorkommt, herunterladen. Erstens ersparen Sie sich dadurch eine Menge Papier - nämlich das gesamte Gesetzeswerk vorzuhalten und zweitens ist ein solcher Extrakt auch übersichtlicher.
Wer besonders tief einsteigen muß, dem empfehlen wir die sehr
umfangreiche Liste der harmonisierten EMV-Normen zu durchforsten. Auf der Homepage des EMV-Fördervereins
sind diese Normen tabellarisch dargestellt, wobei unterschieden wird zwischen Fachgrundnormen und
Produktnormen.