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954-2 Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen
Teil 2: Validierung Entwurf (Ausgabe April 2000) Die oben zitierte Norm liegt uns als so genannter Norm-Entwurf vor. Die Öffentlichkeit wird zur Prüfung aufgefordert und um Stellungnahme gebeten. Einsprüche sind bis 31. Mai 2000 an den Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) im DIN, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin zu richten. In diesem Norm-Entwurf geht es um sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes. Die Norm beschreibt das sogenannte Validierungsverfahren. Der Zweck der Validierung ist, die Festlegungen und das Niveau der Konformität der sicherheitsbezogenen Teile der Steuerung innerhalb der Gesamtfestlegungen für die Sicherheitsanforderungen an der Maschine zu bestätigen (Zitat). Es gibt einen Validierungsplan, der die Durchführung des Validierungsverfahrens beschreibt. Dieser Validierungsplan nennt auch die Dokumente, die zum Validierungsverfahren einbezogen werden müssen. Die Anforderungen an die Dokumentation - es handelt sich hier um eine interne Dokumentation - sind gestuft nach bestimmten Kategorien. Folgende Dokumente listet der Norm-Entwurf auf:
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