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Inhalt:
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Neue
gesetzliche Regelung zur Scheinselbständigkeit und arbeitnehmerähnlichen
Selbständigen
Der Bundestag hat am 12. November 1999 ein Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit beschlossen. Unter dieser Überschrift werden die Korrekturempfehlungen der Kommission Scheinselbständigkeit zu den zum 01. Januar 1999 in Kraft getretenen Regelungen zur Scheinselbständigkeit und zur Rentenversicherungspflicht arbeitnehmerähnlicher Selbständiger umgesetzt. Das neue Gesetz soll zum 01.01.2000 in Kraft treten. In diesem Zusammenhang ist auf folgende Neuregelungen hinzuweisen: Es erfolgt eine Klarstellung des Amts-Ermittlungsgrundsatzes dahingehend, dass die bisherige Vermutungsregelung zur Scheinselbständigkeit nur dann greift, wenn der Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wurde. Es erfolgt eine Neuformulierung und Ergänzung der Kriterien der Vermutungsregelung zur Scheinselbständigkeit. Die Vermutung der Versicherungspflicht greift dann auch nur ein, wenn drei der fünf Kriterien vorliegen und - wie bereits ausgeführt - die Mitarbeit an der Sachverhaltsaufklärung verweigert wurde. Die neuen Kriterien lauten nunmehr:
Zur Umsetzung des neuen Gesetzes beraten bereits die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger ein Papier, aus dem sich die Auswirkungen für das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung ergeben sollen. In diesem Zusammenhang soll der Fragebogen zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht
neu aufgelegt werden. Der bisherige umfangreiche Fragebogen wird durch
eine komprimierte sowie durch eine ausführliche Version ersetzt. Dabei
soll im Prüfungsfall zunächst nur die Kurzfassung ausgefüllt
werden. Die detaillierte Ausfertigung kommt nur dann zum Einsatz, wenn
trotz der Angaben im Kurzfragebogen noch begründete Zweifel bei der
versicherungsrechtlichen Beurteilung bestehen.
Mainz
Tel.: 06131
618156
auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit. |