Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung
bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger
Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
(Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung ist seit dem 3. Oktober 2002 in Kraft.
Die Verordnung legte folgende Termine fest, ab denen einzelne neue Regelungen
einzuhalten sind:
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ab dem 1.1.2003:
Abschnitt 3 für überwachungsbedürftige Anlagen
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ab dem 1.1.2003:
mobile Arbeitsmittel, die erstmalig Mitarbeitern zur Verfügung gestellt
werden
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ab dem 1.7.2003:
Arbeitmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
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ab dem 1.1.2006:
Anlagen, die neu in die Überwachungspflicht aufgenommen werden
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ab dem 1.1.2006:
Explosionsschutzdokument
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ab dem 1.1.2008:
Alle Vorschriften sind rechtswirksam.
Zuletzt wurde die Verordnung geändert durch Artikel 22 des
Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und
Verbraucherprodukten
(BGBl. I S. 2 vom 9.1.2004).
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