Digitale Signatur - brandaktuell!
![]() ![]() Seit 25. Januar 1999 ist es möglich: Die elektronische Information wird "versiegelt" und mit der digitalen Identität des Senders gekennzeichnet und über das Internet übertragen. Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)
hat den Maßnahmenkatalog erarbeitet, die Reg TP (Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post) überwacht das ganze.
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In diesem Zusammenhang verweisen wir zunächst einmal
auf die Pressemitteilung
der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Im Wesentlichen
teilt die Behörde danach mit, daß die gesetzlich geforderte
24-Stunden-Erreichbarkeit des Verzeichnisdienstes
gegeben ist.
Wer diesen Dienst in Anspruch nehmen möchte, ruft entweder in Mainz
bei der Behörde Herrn Schwemmer (06131-810-2210) an, oder er geht
auf die Internetseite der Regulierungsbehörde
und kann dort die sogenannten Maßnahmenkataloge einsehen, die das
praktische Verfahren zur digitalen Signatur regeln.
Sie können weiter recherchieren: a) im Signaturgesetz
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