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EU-Richtlinie
zu Umgebungslärm
durch Straßen-, Schienen-, Flugverkehrs-, Industrie- und Gewerbelärm Die EU-Umgebungslärmrichtlinie, die die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie Industrie und Gewerbe zum Inhalt hat, muss bis zum 18.07.2004 in deutsches Recht umgesetzt werden. Zur Verhinderung und Verminderung von Umgebungslärm sowie zur Vorbeugung
sollen nach dieser Richtlinie schrittweise folgende Maßnahmen durchgeführt
werden:
Von der Umweltministerkonferenz (UMK) wird eine deutschlandweit einheitliche
Datenbasis für erforderlich gehalten, um eine Vergleichbarkeit der
strategischen Lärmkarten für verschiedene Lärmquellen zu
gewährleisten. Das Bundesumweltministerium wurde nun durch die UMK
beauftragt, die Bereitstellung eines einheitlichen geometrischen Modells
auf Bundesebene zu prüfen. Was die finanziellen Mittel für die
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie für die Aufstellung
strategischer Lärmkarten und Aktionspläne sowie Durchführung
der daraus entstehenden Maßnahmen angeht, ist das Bundesumweltministerium
ebenfalls gebeten worden, die Kostenseite zu klären.
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