Inhalt:
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Europäischer
Grundsatzkatalog
zur Mensch-Maschine-Schnittstelle für On-board-Informations- und Kommunikationssysteme "...Die europäische Automobil- und Zulieferindustrie, die On-board-Informations- und Kommunikationssysteme bereitstellt und/oder einrichtet und/oder entwirft, und zwar sowohl die Originalgerätehersteller als auch Nachrüstungsfirmen (auch Importeure), sollen die im Anhang aufgeführten Grundsätze einhalten und werden aufgefordert, eine freiwillige Vereinbarung einzugehen. Der Grundsatzkatalog fasst die wesentlichen Sicherheitsaspekte zusammen, die bei der Mensch-Maschine-Schnittstelle für On-board-Informations- und Kommunikationssysteme zu berücksichtigen sind, und betrifft alle derartigen Systeme, die für die Nutzung durch den Fahrer während der Fahrt bestimmt sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Hauptaufgabe des Fahrers darin besteht, das Fahrzeug sicher durch ein komplexes, dynamisches Verkehrsgeschehen zu führen..." (Auszug aus dem Begleittext zum Grundsatzkatalog)
GRUNDSATZKATALOG ZUR MENSCH-MASCHINE-SCHNITTSTELLE
Dieser Grundsatzkatalog fasst die wesentlichen Sicherheitsaspekte zusammen, die bei der Mensch-Maschine-Schnittstelle für On-board-Informations- und Kommunikationssysteme zu berücksichtigen sind. Er wird für Hersteller besonders hilfreich sein, wenn sie die Sicherheitsanforderungen an die Gestaltung der Schnittstelle berücksichtigen müssen. Aspekte der Gestaltung und Installation der Schnittstelle stehen im Mittelpunkt dieses Grundsatzkatalogs; sie lassen sich im wesentlichen in folgenden Fragestellungen zusammenfassen:
Der vorliegende Grundsatzkatalog gilt für alle Informations- und Kommunikationssysteme, die zur Nutzung durch den Fahrer während der Fahrt bestimmt sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass die wichtigste Aufgabe des Fahrers während der Fahrt darin besteht, das Fahrzeug sicher durch ein komplexes dynamisches Verkehrsgeschehen zu führen. Im Sinne dieses Grundsatzkatalogs sind unter "System" diejenigen Funktionen und Bauteile zu verstehen, die - wie z. B. Anzeigen und Bedienteile - die Schnittstelle bilden und die Interaktion zwischen System und Fahrer gewährleisten. Diese Grundsätze sind im Hinblick auf die Gestaltung und Installation einzelner Systeme formuliert worden. Wenn in einem Fahrzeug mehrere Systeme vorhanden sind, sollten diese nach Möglichkeit als integrierte Schnittstelle zum Fahrer eingerichtet werden, die nach beendeter Installation diesen Grundsätzen ebenfalls entspricht. Die Hauptpunkte dieses Grundsatzkatalogs sind das Gesamtdesign, die Installation, die Darstellung der Informationen, die Interaktion mit den Anzeigen und Bedienteilen, das Systemverhalten sowie Informationen zum System. Nicht berücksichtigt sind in diesem Grundsatzkatalog diejenigen Aspekte von Informations- und Kommunikationssystemen, die sich nicht auf die Mensch-Maschine-Schnittstelle beziehen, z. B. elektrische Merkmale, Materialeigenschaften, Systemleistung und rechtliche Aspekte. Dieser Grundsatzkatalog ersetzt nicht die bestehenden Verordnungen und Normen, die von den Herstellern in jedem Fall zu befolgen sind. Zu den geltenden EG-Richtlinien und anschliessenden Änderungen gehören:
Die Frage, wo die Verantwortung für die Anwendung der Grundsätze liegt - beim Hersteller, beim Zulieferer oder beim Monteur - ist in der Regel klar zu beantworten. Wenn diese Verantwortung bei mehr als nur einer Partei liegt, sind die betreffenden Parteien gehalten, ihre jeweiligen Rollen anhand dieser Grundsätze eindeutig zu definieren. Die Verantwortung des Fahrers für ein verkehrssicheres Verhalten während der Fahrt und bei gleichzeitiger interaktiver Nutzung dieser Systeme während der Fahrt bleibt davon unberührt. 4. Grundsätze für das Gesamtdesign Das System ist so zu gestalten, dass es den Fahrer unterstützt und nicht zu einem potentiell gefährdenden Verhalten des Fahrers oder anderer Verkehrsteilnehmer Anlass gibt. Das System ist so zu gestalten, dass die Aufmerksamkeit, die der Fahrer den Systemanzeigen oder Bedienteilen widmet, mit den Erfordernissen der Verkehrssituation vereinbar bleibt. Das System ist so zu gestalten, dass es den Fahrer nicht ablenkt oder ihm visuelle Unterhaltung bietet. 5. Grundsätze für die Installation Das System ist unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften, Normen und Anleitungen zur Installation des Systems in Kraftfahrzeugen zu installieren und einzupassen. Kein Teil des Systems darf die Sicht des Fahrers auf die Strasse behindern. Das System darf den Zugang des Fahrers auf die Bedienteile und Anzeigen des Fahrzeugs, die für seine eigentliche Aufgabe - das Führen des Fahrzeugs - erforderlich sind, nicht behindern. Optische Anzeigen sind so zu installieren, dass sie möglichst in der normalen Blickrichtung des Fahrers liegen. Optische Anzeigen sind so zu gestalten und zu installieren, dass Blend- und Spiegelungseffekte vermieden werden. 6. Darstellung der Informationen Optische Informationen müssen vom Fahrer mit wenigen kurzen Blicken erfasst werden können, ohne dass das Führen des Fahrzeugs dadurch beeinträchtigt wird. Soweit vorhanden, sind international und/oder national vereinbarte Normen in bezug auf die Lesbarkeit und Hörbarkeit sowie die Darstellung von Ikonen, Symbolen, Wörtern, Akronymen oder Abkürzungen anzuwenden. Informationen, die für das Fahren von Bedeutung sind, müssen rechtzeitig vermittelt werden und präzise sein. Das System darf keine Informationen vermitteln, die ein potentiell gefährdendes Verhalten des Fahrers oder anderer Verkehrsteilnehmer zur Folge haben können. Das System darf keine nicht regelbaren Schallpegel erzeugen, die Warnsignale von innerhalb oder ausserhalb des Fahrzeugs überdecken können. 7. Interaktion mit Anzeigen und Bedienteilen Der Fahrer muss bei der interaktiven Nutzung des Systems jederzeit eine Hand auf dem Lenkrad belassen können. Sprachgestützte Kommunikationssysteme müssen die Möglichkeit des Freisprechens und -hörens bieten. Das System darf keine langen und nicht unterbrechbaren Interaktionsabfolgen erfordern. Die Systembedienteile müssen so ausgelegt sein, dass sie ohne Beeinträchtigung des Fahrvorgangs betätigt werden können. Der Fahrer muss das Tempo der Interaktion mit dem System selbst bestimmen können. Das System darf den Fahrer nicht zwingen, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes mit einer Eingabe zu reagieren. Der Fahrer muss eine unterbrochene Abfolge von Interaktionen mit dem System am Punkt der Unterbrechung oder einem anderen logischen Punkt wieder aufnehmen können. Akustische Informationen müssen durch den Fahrer in ihrem Pegel regelbar sein, wenn die Möglichkeit einer Ablenkung oder Irritation besteht. Die Reaktion des Systems (z. B. Feedback, Bestätigung) auf die Eingaben des Fahrers muss ohne Verzug und auf klar verständliche Weise erfolgen. Systeme mit bewegten optischen Informationen, die für die Fahrsicherheit irrelevant sind, müssen in einen Modus umschaltbar sein, in dem diese Informationen nicht zum Fahrer gelangen. 8. Grundsätze für das Systemverhalten Optische Informationen, die für das Führen des Kraftfahrzeugs irrelevant sind und den Fahrer erheblich ablenken können (z. B. TV, Video und automatisch durchlaufende Bilder oder Text), müssen abgeschaltet sein oder nur so dargestellt werden, dass sie während der Fahrt vom Fahrer nicht eingesehen werden können. Anzeigen und Bedienteile, die für die eigentliche Aufgabe des Führens des Fahrzeugs und für die Verkehrssicherheit erforderlich sind, dürfen durch das Vorhandensein, die Bedienung oder die Benutzung eines Systems nicht beeinträchtigt werden. Systemfunktionen, die vom Fahrer während der Fahrt nicht benutzt werden sollen, dürfen während der Fahrt nicht für einen interaktiven Betrieb zur Verfügung stehen, oder es müssen eindeutige Warnsignale im Fall einer unbeabsichtigten Benutzung abgegeben werden. Der Fahrer muss über den jeweiligen Status des Systems und etwaige Funktionsstörungen, die sich auf die Sicherheit auswirken können, informiert werden. Bei einem teilweisen oder vollständigen Ausfall des Systems muss das Fahrzeug noch beherrschbar sein oder zumindest sicher zum Halten gebracht werden können. 9. Grundsätze für Informationen zum System Das System ist mit einer entsprechenden Bedienungsanleitung zu liefern, in der die Benutzung sowie Aspekte der Installation und der Wartung beschrieben werden. Die Bedienungsanleitung für das System muss richtig und leicht verständlich geschrieben sein. Die Bedienungsanleitung muss in Sprachen bzw. Formen vorliegen, die vom Fahrzeugführer verstanden werden. Aus der Bedienungsanleitung muss klar hervorgehen, welche Funktionen des Systems zur Benutzung durch den Fahrer während der Fahrt und welche Funktionen (z. B. Sonderfunktionen, Menüs usw.) nicht zur Benutzung während der Fahrt vorgesehen sind. Die Produktbeschreibung muss so gestaltet sein, dass sie die Funktionen des Systems richtig wiedergeben. Aus der Produktbeschreibung muss klar hervorgehen, ob die Benutzung des Systems besondere Fertigkeiten erfordert oder ob das Produkt für bestimmte Benutzer ungeeignet ist. Darstellungen zur Benutzung des Systems (z. B. Beschreibungen, Photos und Zeichnungen) dürfen weder unrealistische Erwartungen bei potentiellen Benutzern wecken noch einer unsicheren oder illegalen Anwendung Vorschub leisten. |