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EuP-Richtlinie
Schaffung eines Rahmens für
die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Produktgestaltung
energiebetriebener Produkte
Um die Umweltauswirkungen von Herstellung, Vertrieb, Nutzung und Entsorgung von Elektro(nik)-Produkten schon in der Gestaltungsphase zu verringern, verabschiedete die Kommission am 01.08.2003 eine Rahmenrichtlinie zu Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte. Da es sich um eine Rahmenrichtlinie handelt, ist es notwendig, dass nach dem Erlass der Richtlinie Durchführungsmaßnahmen für Produktgruppen/-typen angenommen werden, um genaue Ökodesignregeln festzulegen. Vorher ergeben sich keine Verpflichtungen für Hersteller. Die EuP-Richtlinie ist das Ergebnis der Ende 2002 stattgefundenen Verschmelzung der Vorschläge der GD-Unternehmen zu einer EEE-Richtlinie (Ökodesign für elektrische & elektronische Geräte) und der GD-Energie und Verkehr zu einer sogenannten EER-Richtlinie (Energieeffizienz-Anforderungsrichtlinie). Die Rahmenrichtlinie: definiert die Bedingungen, Kriterien und Verfahren, die bei der Annahme von Ökodesign-Anforderungen an spezifische Produkte durch die Kommission und mit Unterstützung eines Ausschusses zu gelten haben:
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