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Für
Blinde
ertastbare Warnhinweise
Markierung von Verpackungen mit ertastbaren Warnzeichen Ab dem 31. Juli 2004 trat die EU Richtlinie EU-1999/45 betreffend der Verpackung von Zubereitungen mit toxischen Substanzen in der Europäischen Union in Kraft. Produkte wie Pestizide, Reinigungsmittel, Dünger sowie andere chemische Substanzen, die gesundheitsschädlich und nicht für den Verzehr geeignet sind, müssen jetzt nicht nur mit visuellen Warnzeichen versehen sein, sondern auch mit ertastbaren (fühlbaren) Warnungen für Blinde und Sehbehinderte (Braille-ähnlich). Bisher war es ausreichend, Verpackungen (Faltschachteln ebenso wie Glas- und Kunststoffflaschen) mit gelben oder orangefarbenen ISO-Standard Warnzeichen zu versehen. Auf freiwilliger Basis können bisher bereits solche Produkte für blinde und sehbehinderte Kunden mit ertastbaren Symbolen oder Warnungen auf Anfrage in den Supermärkten markiert werden (so z. B. bereits seit Jahren in der Schweiz praktiziert). Eine Reihe von Unfällen, bei denen Blinde oder Sehbehinderte den
Inhalt toxischer Produkte nicht identifizieren konnten, führte 1999
zu einer EU Richtlinie, die in den EU-Mitgliedsländern zum Gesetz
wurde
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