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Gleichstellungsbeauftragte
der Universität Passau
Gleichstellungsgerechte Sprache -
Dieses Thema möchte ich aufgreifen, weil es ganz besonders aktuell ist und uns tagtäglich betrifft. Es finden zur Zeit aus allen möglichen Anlässen Diskussionen statt, wie sich Frauen in der Sprache wiederfinden können. In einer Weise, daß sie sich angesprochen fühlen. In einer Weise, daß sie sich nicht immer erst vergegenwärtigen müssen, daß sie auch gemeint sind, wenn da steht oder gesagt wird: Mitarbeiter, Beamter, Arbeiter, Student, Abteilungsleiter, der Vorgesetzte, der Patient, der Fachmann, der Vertrauensmann, der Ersatzmann, der Arbeitgeber, der Kontoinhaber etc. Die Frau spielt in einer Mannschaft, sie dient einer Herrschaft, benutzt den Bürgersteig oder die Fußgängerampel, sie findet ein herrenloses Fahrrad, jedermann ist eingeladen, der Nächste bitte .... In der Amtssprache gibt es den Antragsteller, den Paßinhaber, den Amtmann, den Dienstherren, den Ratsherren - diese Beispiele belegen, daß unsere Sprache noch immer männlich geprägt ist und daß Frauen nach wie vor maskuline Personenbezeichnungen zugemutet werden. Wenn Frauen in der Sprache nicht erscheinen, werden sie übersehen, verschwiegen und ausgegrenzt. Frauen haben nach dem Gesetz die gleichen Rechte wie Männer. Trotzdem sind sie in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nicht gleichgestellt. Sprache ist wichtigstes Mittel zur Kommunikation und Ausdruck unseres Bewußtseins. Häufig wird über Frauen gesprochen, ohne sie jedoch sprachlich explizit zu machen. Frauen sichtbar und hörbar machen bedeutet, der jahrhundertelangen verzerrten Verkleinerung der Leistungen von Frauen Einhalt zu gebieten. Frauen sind in wichtigen Positionen in Gesellschaft und Beruf, deshalb muß künftig selbstverständlich von Bürgermeisterinnen, Professorinnen und Fachfrauen gesprochen werden. Die öffentliche Verwaltung, Kirchen, Frauenverbände und Linguistinnen beschäftigen sich seit Jahren mit dem Thema. Die Bundesregierung und viele Bundesländer haben Empfehlungen und Richtlinien zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern herausgegeben. Trotzdem hat sich die Alltags- und Amtssprache wenig verändert; Bemühungen einzelner Frauen werden ins Lächerliche gezogen und als unwichtig abgetan. Was jemand als lächerlich, also zum Lachen findet, ist eine Frage des Bewußtseins, der inneren Einstellung. Wäre es nicht an der Zeit, daß wir aufhören, Fragen der Gleichbehandlung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern in den Bereich des Lächerlichen zu verschieben? Zudem stellt sich doch die Frage, sind Anordnungen, Gesetze usw. überhaupt für Frauen gültig, wenn die weibliche Form darin nicht vorkommt. In der Geschichte gibt es durchaus Beispiele, bei denen Frauen von Rechten ausgeschlossen wurden, weil im Gesetz nur die männliche Form verwendet wurde. Halten wir fest: Der Gebrauch von maskulinen Personenbezeichnungen für Frauen ist diskriminierend,
"Der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt auch, Frauen im Sprachgebrauch und Schriftverkehr wegen ihres Geschlechts nicht zu benachteiligen. Je nach den Umständen ist ein geschlechtsspezifisches oder geschlechtsneutrales Wort zu verwenden." Anhand konkreter Beispiele wird nachfolgend aufgezeigt, daß die
sprachliche Gleichbehandlung mit Sprachgefühl und Kreativität
unbürokratisch umsetzbar ist. Die Beispiele sollten nicht als starres
Muster empfunden werden, sondern anregen, in Zukunft Formulierungen zu
verwenden, die beide Geschlechter in gleicher Weise ansprechen. Alle sind
aufgefordert einen Beitrag zu leisten, innovative Lösungen zu suchen,
um Bewußtsein zu verändern.
Tipps zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Sprache
Jeder Artikel über einen Autor enthält neben den biographischen Angaben einen Überblick über das Werk. Jeder Artikel über eine Autorin, einen Autor enthält neben den biographischen Angaben einen Überblick über das Werk. Jeder ist herzlich eingeladen.
Morgen gehe ich zum Arzt.
Eindeutige Aussagen herstellen:
Aussage dieser Schlagzeile:
Oder war folgende Aussage beabsichtigt?
die Chinesen
Berufs- und Amtsbezeichnungen Es gibt kaum noch Berufe und Funktionen, die ausschließlich von Männern ausgeübt werden; deshalb ist jeweils die weibliche und männliche Bezeichnung zu verwenden. Dies gilt beispielsweise für Stellenausschreibungen, Vordrucke, Formulare und allgemeine Texte. weibliche Form:
Formulare: In Vordrucken und Formularen verwenden Sie entweder die weibliche und männliche Personenbezeichnungen oder ausnahmsweise die geschlechtsneutrale Form, Schrägstriche bzw. Pluralformen. Antragstellerin/ Antragsteller
Konsequente sprachliche Gleichbehandlung Ein willkürlicher Wechsel zwischen weiblichen und männlichen Anreden, Funktionsbezeichnungen etc. ist zu vermeiden. Die sprachliche Gleichbehandlung in einem Text oder in Vorträgen ist konsequent beizubehalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stellungnahmen der Mitarbeiterliegen mir nun vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stellungnahmen der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter liegen mir nun vor.
Geschlechtergerechte Sprache - Symmetrie herstellen: Symmetrie bedeutet, daß Frauen dort, wo Männer und Frauen genannt werden, sprachlich gleich behandelt werden. Sie werden in gleicher Weise vorgestellt, dies gilt besonders für die Nennung von Namen, Titeln, Berufs- oder Funktionsbezeichnungen. Ausdrücke und Bezeichnungen, die Frauen abwerten werden nicht verwendet. Frauen werden als aktiv Handelnde, als Eigenständige und Gleichberechtigte dargestellt. Frau Maier hatte gestern ein Gespräch mit Amtsleiter Huber. Stadtkämmerin Dr. Maier hatte gestern ein Gespräch mit Amtsleiter Huber. Frau A. war Zeuge des Unfalls. Frau A. war Zeugin des Unfalls. Sehr geehrte(r) Versicherte(r)! Sie sind bei uns als Student versichert ... Sehr geehrte Versicherte! Sie sind bei uns als Studentin versichert
...
Personenbezeichnungen wie Mitarbeiter/in bezeichnet zwar Frauen und Männer, jedoch ist die feminine Form zu einem "Anhängsel" der maskulinen Form geworden. Diese Form sollte deswegen nur bei gravierendem Platzmangel verwendet werden. Formulare sollten so gestaltet werden, daß möglichst ganze Personenbezeichnungen voneinander getrennt werden. die Antragstellerin/ der Antragsteller die Studentin/ der Student Besonders diskriminierend wirken außerdem Klammerformen, da sie das weibliche Geschlecht als überflüssigen Zusatz darstellen. Sie sollten auf keinen Fall verwendet werden. Mein Sohn (Meine Tochter) wird ab ... die Schule besuchen. Meine Tochter bzw. mein Sohn wird ab ... die Schule besuchen.
Einladungen Vermeiden Sie die Ehegattin oder den Ehegatten einzuladen, wenn Sie nicht wissen, ob die betreffende Person verheiratet ist oder ob sie alleine lebt oder eine andere Lebensform vorzieht. Wir laden Sie mit Ihrem Ehegatten herzlichein. Ich komme mit Ehepartner. Wir laden Sie mit Begleitung herzlich ein. Ich komme in Begleitung.
Keine Verwendung von abwertenden weiblichen
Bezeichnungen
Bezeichnungen aus der Tierwelt, wie Hase, Taube, Spatz usw. sollten
nicht verwendet werden.
Geschlechtergerechte Sprache - lesbar und sprechbar Sprache soll nicht nur korrekt, klar und eindeutig sein, sondern auch verständlich. Ein Klammer- und Schrägstrichwald ist zu vermeiden. Eigenhändige Unterschrift des/der Antragsteller(s)/in oder sein(es)/er bzw. ihr(es)/er gesetzlichen Vertreter(s)/in... Eigenhändige Unterschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers oder der gesetzlichen Vertretung. Teilweise kann statt der ausgeschriebenen Doppelform in schriftlichen Texten auch die Groß-I-Schreibung verwendet werden. Ebenso wie die gesplittete Form drückt die Groß-I-Schreibung aus, daß mit einer Personenbezeichnung sowohl Frauen wie Männer gemeint sind. Sie hat zudem den Vorteil der Kürze. TeilnehmerInnen InteressentInnen
"Viel zu umständlich ..." Diese Kritik werden Sie oft hören. Manchmal ist es wirklich schwierig, Frauen und Männern sprachlich gerecht zu werden. Einen Ausweg stellen geschlechtsneutrale Formulierungen und Pluralformen dar, die Texte übersichtlicher gestalten. Sie haben jedoch den Nachteil, dass das Geschlecht unsichtbar bleibt. Deshalb sollen sie in Texten und Reden, wenn Personen direkt angesprochen werden, möglichst sparsam verwendet werden. Verwendung von Pluralformen:
Vermeidung von "man" Das Wort "man" kann vermieden werden durch Umformulierung z.B. in den Passivsatz oder durch den Gebrauch von Pronomina. Darüber spricht man nicht. Darüber braucht nicht gesprochen zu werden. Das kann man sich ersparen, indem man gleich klarer formuliert. Das können wir uns ersparen, indem wir gleich klarer formulieren. Geschlechtsneutrale Bezeichnungen:
Die Beratungsstelle kann im Bedarfsfall eine(n) Ärztin/Arzt, eine(n) Juristin/Juristen oder eine(n) Psychologin/Psychologen heranziehen. Die Beratungsstelle kann im Bedarfsfall ärztliche, juristische
oder psychologische Fachberatung heranziehen.
Positivliste geschlechtsneutraler Formulierungen bei der Gestaltung von Normtexten 1. Umschreibung generischer Maskulinformen durch die Verwendung der Begriffe "Person" oder "Mitglied". Generische Maskulina können oftmals durch die Verwendung der Begriffe "Person" oder "Mitglied" ersetzt werden. Gängige Beispiele hierfür sind: der Abgeordnete : das Mitglied
des Landtages
2. Verwendung von Partizipkonstruktionen Partizipkonstruktionen sind z.B.: die Antragsteller: die Antragstellenden
3. Sonstige Möglichkeiten der geschlechtsneutralen Formulierung Regelmäßig verwendet werden folgende geschlechtsneutrale Begriffe: der Arzt: die ärztliche
Fachkraft, die ärztliche Hilfe, die ärztliche Beratung
Die als Beispiele genannten geschlechtsneutralen Formulierungen stellen
kein zwingendes Schema dar. Es muß vielmehr am konkreten Text eine
geeignete, kreative Lösung gefunden werden.
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