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Neues Urheberrecht Das neue Urheberrecht ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es trat am 13. September 2003 in Kraft. Das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft reagiert auf die technischen Entwicklungen der letzten Jahre. Mit Anbruch des digitalen Zeitalters war es erforderlich, den Schutz der Urheber auch auf die Verwertung im Internet zu erstrecken. Damit wird der bestehende Schutz des geistigen Eigentums ausgebaut. Von zentraler Bedeutung sind die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz
technischer Maßnahmen, mit denen Kreative und Verwerter ihre Leistungen
schützen und die Nutzung kontrollieren. „Wer – ganz gleich ob gewerblich
oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich – Musik, Filme oder Computerspiele
im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt
zu sein, macht sich strafbar", betonte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries.
Das Gesetz unterstützt Schutzmaßnahmen künftig durch
umfassende Umgehungsverbote. So werden gleichzeitig Anreize für den
Einsatz neuer Technologien, wie etwa das Digital Rights Management, geschaffen.
Mit dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
ist die Reform des Urheberrechts noch nicht abgeschlossen. „Im Urheberrecht
haben wir in dieser Legislaturperiode noch viel vor. In einem nächsten
Schritt werden wir uns den Themen zuwenden, zu denen es keine zwingenden
Vorgaben der EU-Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft"
gibt. Wir wollen vor allem das urheberrechtliche Vergütungssystem
reformieren." kündigte Zypries an.
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