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Rechtschreibreform
oder die Reform der Reform Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat weitere Änderungen beschlossen. Allgemein geht man davon aus, dass die Kultusministerkonferenz im kommenden März die Vorschläge des Rates akzeptieren wird. Die nun letzten Änderungen betreffen die Groß- und Kleinschreibung. Unter anderem werden wieder feststehende Begriffe großgeschrieben. Richtig wird es also heißen: »Bedienungsanleitungen zählen genauso zur Technischen Dokumentation wie auch Technische Zeichnungen.« Nachdem die Kultusministerkonferenz ihren Segen dazu gegeben hat, sollten wir alle daran denken, Rechtschreibprogramme sowie Spracheingabeprogramme entsprechend anzupassen. Die nächste Ausgabe informiert über die wesentlichen geplanten
Änderungen.
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