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Die
wichtigsten neuen Rechtschreibregeln mit Beispielen
Teil 6: Zeichensetzung Regel 1 Die bisherige Sonderregelung, dass vor dem Konjunktionswort
und zwischen zwei vollständigen Hauptsätzen ein Komma zu setzen
ist, entfällt. Auch in Zukunft kann aber an dieser Stelle ein Komma
gesetzt werden, wenn es die Verständlichkeit des Satzes erhöht.
Regel 2 Zwischen wörtlicher Rede und dem anschließenden
Begleitsatz steht in jedem Fall nach den Anführungszeichen ein Komma.
Dies gilt jetzt auch, wenn die wörtliche Rede mit Fragezeichen oder
Ausrufezeichen endet. Dies gilt auch, wenn die wörtliche Rede in einen
Begleitsatz eingebettet ist.
Regel 3 Vor oder nach Infinitivgruppen (»erweiterter Infinitiv«)
muss kein Komma mehr stehen. Es kann aber weiterhin ein Komma gesetzt werden,
wenn es die Verständlichkeit des Satzes erhöht.
Achtung! Setzen Sie in jedem Fall ein Komma, wenn ein anderes
Wort im Satz (wie es) auf die Infinitivgruppe hinweist.
Regel 4 Vor oder nach Partizipgruppen muss kein Komma mehr stehen.
Es kann aber weiterhin ein Komma gesetzt werden, wenn es die Verständlichkeit
des Satzes erhöht.
Achtung! Setzen Sie in jedem Fall ein Komma, wenn die Partizipgruppe
deutlich als ein Einschub oder Nachtrag im Satz verankert wird. Das Verständnis
des Satzes wird dadurch entscheidend verbessert.
Regel 5 Der Genitiv bei Personennamen kann nach der neuen Rechtschreibung
auch mit Apostroph und s gebildet werden.
Mit
Genehmigung des
Weltbildverlages
entnommen
aus:
"Übungsfibel
für die neue Rechtschreibung"
Weitere
Hilfestellung und Übungen zur neuen Rechtschreibung im Buch "Die neue
Rechtschreibung. Schnelltraining für Berufstätige" erhältlich
beim Weltbildverlag.
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