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Wer
haftet bei CE-Mängeln im
Maschinen-, Anlagen-
und Steuerungsbau?
Die Zuständigkeiten der CE-Kennzeichnung sind in Unternehmen sehr
unterschiedlich geregelt. Den eigentlich Verantwortlichen ist die Tragweite
der Gesetzesmaterie oft nicht bewußt, das „leidige
Thema“ wird von Tag zu Tag und von Woche zu Woche verschoben. Ein Fachbeitrag
wurde erarbeitet, um Personen, die mit der Produktverantwortlichkeit von
Maschinen oder Anlagen zu tun haben, eine Entscheidungshilfe zu geben sowie
um die Thematik mit der für das eigene Unternehmen und die
eigenen Mitarbeiter entsprechenden Dringlichkeit zu behandeln.
Im konkreten beschäftigt sich dieser Fachbeitrag mit der Frage:
„Was passiert - aus der juristischen Perspektive - wenn eine Maschine oder
Anlage den Anforderungen der Maschinenrichtlinie (MRL) bzw. den nationalen
Umsetzungen der MRL nicht entspricht?“
In unserer Rubrik Downloads finden Sie die
obige Broschüre als PDF Dokument.
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